Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Das Vertragsverhältnis zwischen der Freiraum 4 HandelsGmbH (kurz GmbH) und dem Kunden unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht – in materieller wie formeller (prozessualer) Hinsicht. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regeln treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen usw. (soweit dies für die Erfüllung des Vertrages durch die GmbH an den Kunden notwendig ist, z.B. Baubewilligung) hat – soweit dies in der Sphäre des Kunden liegt – dieser auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen. Allfällige Verzögerungen, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.

2. Angebote

Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge der GmbH werden erst mit ihrer Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden verbindlich. Die GmbH ist berechtigt, Vertragsverhandlungen mit dem Kunden auch zu beenden oder abzubrechen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Ersatz deswegen hat. Abweichungen vom Gesamtauftrag können entsprechende Preisänderungen zur Folge haben. Wird im Zuge der Leistungsausführung festgestellt, dass die angebotenen Arbeiten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen geändert werden müssen, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert verrechnet. Der Kunde haftet der GmbH gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit jener Unterlagen, die der Kunde der GmbH für die Ausführung des Vertrages überlässt. Eigentums- und Urheberrechte an allen mit der Durchführung des Vertrages zusammenhängenden Unterlagen – auch in elektronischer oder vergleichbarer Form – verbleiben bei der GmbH. Diese Unterlagen sind Dritten nicht zugänglich zu machen und auf Verlangen der GmbH dieser zurückzustellen. Kostenvoranschläge: Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinne des § 1170 a ABGB durch die GmbH hat der Kunde ein Entgelt zu bezahlen – er wird hiermit auf diese Zahlungspflicht ausdrücklich hingewiesen. Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag der GmbH zu Grunde gelegt, so übernimmt die GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit dieses Voranschlages, sodass (siehe oben) Preiserhöhungen folgen können (§ 5 (2) KschG).

3. Zahlungs- und Lieferbedingungen

3.a) Zahlungen

Wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, hat der Kunde 30% der vereinbarten Vertragssumme bei Vertragsabschluss an die GmbH vorab zu bezahlen, weitere Teilzahlungen nach Teilrechnungen der GmbH entsprechend Arbeitsfortschritt sowie die Restzahlung nach Schlussrechnung, jeweils innerhalb 14 Tagen netto Kassa. Ausdrücklich wird vereinbart, dass von diesen Zahlungsfristen abweichende Fälligkeiten – jeweils im Einzelfall – vereinbart werden können. Die Bearbeitung eines abgeschlossenen Vertrages wird erst nach Erhalt der Anzahlung begonnen. Werden die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, ist die GmbH berechtigt, weitere Vertragserfüllung bis zum Einlangen der geschuldeten, vereinbarten Zahlung/ Teilzahlung hintanzuhalten. Allfällige nachteilige Folgen daraus bleiben in der Sphäre des nicht zahlungswilligen Kunden. Bei derartigen Verzögerungen verschieben sich die ursprünglich vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Die GmbH ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1052 Satz 2 ABGB auch berechtigt, Sicherstellungen vom Kunden im angemessenen Umfang, die von der, von der GmbH (noch) zu erbringenden Leistung abhängig sind, zu verlangen, ehe die GmbH selbst ihre Leistung erbringen muss. Ist nichts anderes vereinbart, sind die im Angebot der GmbH enthaltenen Preise bis 14 Tage ab Angebotsstellung für die GmbH bindend. Ist die Lieferung oder Leistung für einen späteren Zeitpunkt als zwei Monate ab Vertragsschluss vorgesehen, ist die GmbH berechtigt, den Preis an die Veränderungen der Materialpreise, Löhne, Frachten und sonstiger Kostenfaktoren anzupassen. Über Verlangen des Kunden wird sie diese Erhöhungen nachweisen. Kommt es nach Vertragsabschluss zu einem Änderungswunsch des Kunden und wird diesem entsprochen, kann es auf Seiten der Zulieferer der GmbH zu Änderungs- bzw. Stornokosten kommen. Allenfalls damit verbundene Mehraufwendungen usw. übernimmt der Kunde. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug – in welcher Hinsicht immer – gelten 8% Verzugszinsen als vereinbart. Bei Ratenvereinbarungen führt Verzug auch nur mit einer Rate zum Terminverlust, sodass der gesamte, noch aushaftende Betrag samt Zinsen fällig wird. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.b) Lieferungen

Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Kunden die Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde. Der Liefertermin verschiebt sich in Fällen höherer Gewalt oder Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der GmbH liegen. Der Liefertermin verschiebt sich auch dann, wenn der Kunde mit den ihm obliegenden Pflichten, z.B. Übergabe von Unterlagen oder andere Arten der Mitwirkung in Verzug gerät. Verzögert sich die Annahme aus Gründen, die die GmbH nicht zu vertreten hat, werden dem Kunden Lagerkosten oder sonstige verursachte Aufwendungen berechnet. Bei Verzögerungen in Folge schadhafter Zulieferungen durch Drittfirmen, Glasbruch oder Ähnlichem wird der Kunde der GmbH eine angemessene Frist zur Neubeschaffung und Fertigstellung einräumen. Änderungen des bisherigen Vertragsinhaltes sind nur bedingt (d. h. nach Maßgabe technischer Möglichkeit, die die GmbH bestimmt) und nur gegen Vergütung der Mehrkosten möglich. Bei Anlieferungen auf eigenen Transportgestellen oder ähnlichen Hilfsmitteln bleiben diese im Eigentum der GmbH. Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und sofortigen Rückgabe. Für Schäden an den Gestellen und Nachteilen aus verspäteter Rückgabe haftet der Kunde.

3.c) Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen – welcher Art immer und von wem immer beauftragt – geht die Gefahr auf den Kunden über. Sofern der Transporteur die übersandte Ware unbeanstandet übernimmt, gilt dies als Nachweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung. Bei Anlieferungen mit Fahrzeugen der GmbH gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf der befestigten Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung steht. Bei Liefervereinbarungen ohne Montage ist das Abladen Angelegenheit des Käufers. Sofern Mitarbeiter der GmbH beim Abladen helfen, bedeutet dies nicht, dass deswegen eine Haftung für Schäden übernommen wird – es bleibt beim oben erwähnten Gefahrenübergang beim Kunden. Kosten durch nicht ordnungsgemäße Übernahme trägt der Kunde. Bei Lieferbereitschaft und Annahmeverzug durch den Kunden geht die Gefahr bereits damit auf ihn über.

3.d)

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, Warte- und Pflegeanleitungen der GmbH oder von Herstellern (die entsprechenden Prospekte werden beigelegt) genau zu befolgen. Silikonfugen bedürfen einer situationsgerechten Kontrolle bzw. Wartung durch den Bauherren und unterliegen daher nicht der Gewährleistung. Übernahme von Waren mit Vorbehalt des Kunden werden von der GmbH nicht akzeptiert. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, die der Kunde auf seine Kosten zu entsorgen hat.

4. Eigentumsvorbehalt/Lagerkosten etc.

Gelieferte Gegenstände der GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen GmbH und Kunde im Eigentum der GmbH. Der Kunde willigt bereits jetzt bei seinem Zahlungsverzug nach Maßgabe dieser AGB`s bzw. des individuellen Vertrages in die Abholung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware der GmbH durch diese ein. Daraus resultierende Kosten/Aufwendungen trägt dann der Kunde. Dieser ist bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Leistungen an die GmbH zur sorgfältigen Lagerung der an ihn gelieferten Ware/Produkte samt Zubehör auf seine Kosten verpflichtet, dies bei sonstigem Schadenersatz. Der Eigentumsvorbehalt der GmbH geht auch nicht durch den Einbau in einen unbeweglichen Gegenstand unter. Die GmbH ist in diesen Fällen auch zur Demontage aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes aus dem Gebäude und Vergleichbarem berechtigt. Die von der GmbH an den Kunden gelieferten Waren sind getrennt von übrigen zu lagern und gegen Feuer und Diebstahl vom Kunden ausreichend bis zur Bezahlung der vollständigen Faktura bzw. des Vertragsentgeltes zu sichern. Verpfändungs- und Sicherungsübereignung:

Verpfändungs- und Sicherungsübereignungen von der GmbH an den Kunden gelieferten Ware an Dritte ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang eine Pfändungoder den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort durch eingeschriebenenBrief, per Email oder sonst rechtzeitig der GmbH mitzuteilen und im Übrigen alleszu unternehmen, um das Eigentum der GmbH lastenfrei zu halten. Er wird auf seine Kostenentsprechende Erklärungen abgeben und Urkunden fertigen – vor Behörden als auch gegenüberDritten – soweit es zur Wahrung des Eigentums der GmbH notwendig ist. Wird die Ware der GmbH auf Seiten des Käufers in seiner Sphäre be- und/oder verarbeitet, erstreckt sich derEigentumsvorbehalt der GmbH auf die verarbeitete neue Sache.

5. Gewährleistung

Ist der Gegenstand der Lieferung oder Leistung der GmbH mangelhaft, so hat die GmbH dasRecht, entweder den Mangel zu verbessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt derVerbesserungsversuch fehl, kann der Kunde Wandlung – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese vorliegen – oder Preisminderung verlangen. Alle darüber hinausgehendenAnsprüche des Kunden – welcher Art immer (wie insbesondere Schadenersatz, Schadenersatzwie Mängelfolgeschäden) – sind ausgeschlossen, es sei denn, der GmbH fällt Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit zur Last. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass

– der Mangel der GmbH vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurde;

– der Kunde alle Auflagen der GmbH in Bezug auf den Vertragsgegenstand (Wartungsvorschriften etc.) beachtet hat;

– keine Verbesserungsarbeiten am Gegenstand ohne Genehmigung der GmbH vorgenommen wurden;

– keine Ersatzteile fremder Herkunft eingebaut wurden;

– Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt werden ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale, die in der Beschaffenheit der jeweiligen Holzart liegen, sowie unterschiedliche Farbschattierungen udgl. in geringfügigem Maße den Wert des Gegenstandes nicht mindern, bei Arbeiten nach Holz- und Farbmustern wird keine Garantie für Tönung und Maserung des Werkstückes übernommen.

Nach- und Ergänzungslieferungen erfolgen vorbehaltlich zumutbarer Farb- und Strukturabweichungen.Ansprüche betreffend Qualität und Ausführung können nur in dem Maße gestellt werden, wie dies bei Handelswaren in derselben Preisklasse üblich ist. Es besteht kein Anspruch auf Lieferungen der besichtigten Ausstellungsstücke.Prospekte, technische Beschreibungen stammen nicht aus der Sphäre der GmbH, sondern von ihren jeweiligen Zulieferern und die GmbH übernimmt dafür keine Haftung. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu Abweichungen zu abgebildeten Mustern, besonders bei Farbtönen usw. kommen kann. Derartige Abweichungen nimmt der Kunde als Vertragsinhalt ausdrücklich an und berechtigt ihn nicht zu Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen (z.B. Schadenersatz) oder Vergleichbares. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abweichungen nach Maß, Güte, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit etc. gemäß den einschlägigen Normen bzw. Branchenrichtlinien zulässig sind. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme der Gesamtlieferung zu verweigern. Die Prüfung auf Bruchschäden hat sofort zu erfolgen und ist auf dem Lieferschein zu vermerken. Spätere Bruchreklamationen werden nicht anerkannt und akzeptiert, im Falle der Beschädigung hat der Vertragspartner die beanstandete Ware zur Überprüfung der GmbH zur Verfügung zu stellen.

6. Rücktritt vom Vertrag

Die GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt, wenn der Kunde mit der vereinbarten Vorauszahlung oder einer Teilzahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung unter Nachfristsetzung (10 Tage) diese Zahlung nicht leistet. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des Kunden. Folgende Umstände berechtigen die GmbH jedenfalls zum Rücktritt vom Vertrag und damit von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung: – Technische Schwierigkeiten, die in der Art des Vertragsinhaltes liegen und dessen Ausführungen für die GmbH oder die Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen (Wegfall der Geschäftsgrundlage).

– Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen bei uns oder den Zulieferwerken.

– Streiks, Aussperrungen, Krieg, Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel und alle Fälle höherer Gewalt.

– Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners (siehe auch Punkt 3. lit a).

7. Abtretungsverbot

Der Kunde kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag mit der GmbH nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GmbH an Dritte übertragen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen GmbH und Kunde (einschließlich der Frage des wirksamen Zustandekommens und / oder seiner Beendigung dieses Vertrages) die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Silz (§ 104 JN). Erfüllungsort ist 6424 Silz.

9. Adressänderung

Die Vertragspartner haben Adressenänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannt Adresse für alle Zustellungen als Zustelladresse. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

10. Subunternehmen

Die GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht verpflichtet, den mit ihr abgeschlossenen Vertrag selber zu erfüllen, sie kann sich hier dafür auch dritter geeigneter Unternehmungen (Subunternehmen) bedienen.

11. Datenschutz

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen:

Name/Firma, Beruf, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, UID-Nummer.

Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese auf Grundlage Ihrer Einwilligung zur Geschäftsabwicklung und Kundenbetreuung. Mit der Einwilligung zur Geschäftsabwicklung stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, wobei wir Ihnen zusichern, Ihre Daten nur für die Geschäftsabwicklung notwendigen Zwecke zu verwenden und diese nicht an Dritte weitergeben. Ihre Einwilligung gilt auch als Zustimmung, dass Sie über aktuelle Informationen und Angebote unseres Unternehmens (in Papier- und elektronischer Form) informiert werden.

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich unter unseren Kontaktdaten (siehe weiter unten) an uns.

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.

Wir speichern Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Firma Freiraum 4 HandelsGmbH
Stublerfeld 27, A-6123 Terfens

T: +43 5242 71105
E: office@freiraum.at

Rechtsbehelfsbelehrung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.